EinWAAnd gegen Wackersdorf

Die Bayerische Staatsregierung versucht, mit der Wiederholung des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens die Wiederaufarbeitungsanlage (WAA) Wackersdorf durchzusetzen.

Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens muß jeder Einwendungen erheben, will er nicht auf seine Rechte verzichten.
Die Grundrechte auf Leben und Gesundheit sowie Eigentum und alle anderen Rechte können von den Bürgern nicht mehr geltend gemacht werden, wenn die Einwendungen nicht innerhalb der Einwendungsfrist vorgebracht worden sind.
Diese Rechte gehen einfach verloren!

Wer dies vermeiden will, muß bis zum 22. April 1988 (Eingangsstempel der Behörde)
Einwendungen eingereicht haben.

Wie geht es?

Unterschreiben Sie einen der vorgedruckten Einwendungsbriefe (Sie können auch mehrere, verschiedene Einwendungsbriefe unterschreiben) oder formulieren Sie selbst einen Einspruchsbrief (auf der Rückseite dieser Information finden Sie eine Reihe von Argumenten, die Ihre persönliche Betroffenheit ausdrucken können)  

Überzeugen Sie Freunde und Bekannte von der Notwendigkeit, JETZT etwas gegen die WAA zu tun!

Schicken Sie Ihre Einwendung an das:

Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen, Rosenkavalierplatz, D-8000 MÜnchen 81 /// oder an die ÜberparteiIiche Plattform gegen die WAA Wackersdorf, Arenbergstraße 10, 5020 Salzburg, Telefon 74 3 71 oder 88 14 46; (dort erhalten Sie auch vorgedruckte Einwendungsbriefe und nähere Informationen) /// oder an das Informationszentrum der Landeshauptstadt Salzburg, Schloß Mirabell, 5024 Salzburg
Telefon 80 72-25 01 (DW)

Vordrucke und Informationen erhalten Sie auch im Bürgerservice der Landeshauptstadt Salzburg, 5024 Salzburg, Schloß Mirabell, Stiege III, 1. Stock, Zimmer 124, Telefon 80 72-20 30 (DW) oder im Bürgerbüro des Landes, Kaigasse 39, Telefon 8042-2035,2036

DURCH EINE EINWENDUNG ENTSTEHEN IHNEN KEINE KOSTEN UND KEINE RECHTLICHE VERPFLICHTUNGEN!

Beispielstext für einen EinWAAnd gegen Wackersdorf (PN 1988/4)

An das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen, Rosenkavalierplatz, D-8000 MÜnchen 81, Bundesrepublik Deutschland

Gegen das Vorhaben der DKW, in Wackersdorf im Landkreis Schwandorf eine atomare Wiederaufarbeitungsanlage (WAA) mit Mischoxid-Brennelementefabrik zu errichten und zu betreiben (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen vom 9. 2. 1988, Nr. 9241-72-6853), erhebe ich folgende

EINWENDUNGEN
(Hier einige mögliche Begründungen für Ihre Einwendungen, wenn Sie diese selber formulieren wollen)

Eine WAA Ist weder zum Betrieb noch zur Entsorgung von Atomkraftwerken notwendig. Eine solche Anlage gefährdet mein Leben meine Gesundheit und mein Eigentum. Die im sogenannten Sicherheitsbericht angeführten Angaben reichen nicht aus, meine Bedenken zu zerstreuen. Ich beantrage gleichzeitig, daß die mündliche Erörterung meiner Einsprüche gemäß § 8 AtVfV an Wochenendterminen stattfindet, damit ich zur Teilnahme und damit zur Wahrung meiner Interessen nicht mehrere Tage Urlaub nehmen muß.

In der WAA können Unfälle passieren, die zu weitreichender radioaktiver Verseuchung führen. Die Erfahrungen aus dem Reaktorunfall von Tschernobyl haben gelehrt, daß auch große Entfernungen keinen Schutz vor hohen Strahlenbelastungen bieten. Wackersdorf liegt meinem Wohnort viel näher als Tschernobyl.

Das Verhalten der Behörden nach Tschernobyl hat gezeigt, daß für Not- und Katastrophenunfall nicht ausreichend vorgesorgt ist. Der Sicherheitsbericht läßt auch für die WAA keine ausreichende Katastrophenplanung erkennen.

Weitreichende radioaktive Verseuchungen sind beispielsweise möglich, wenn durch Explosionen, Brände, Kritikalitätsunfälle und dergleichen Anlagenteile soweit zerstört werden, daß große Mengen radioaktiver Stoffe in die Umgebung gelangen.

Unfälle können auch durch Sabotageakte oder, kriegerische Ereignisse ausgelöst werden, solche Ereignisse sind nicht auszuschließen oder zu verhindern.
Eine weitere Gefährdung besteht durch Erdbeben. Im Umkreis von 50 Kilometer vom Standort hat es wiederholt schwere Erdbeben der Intensität VII und VIII der MSK-Skala gegeben. Die geplante Anlage ist aber gegen Erdbeben dieser Stärke nicht geschützt. Bei einem solchen Erdbeben würde die Wackersdorfer Anlage zerstört, möglicherweise wurden große Mengen an Radioaktivität freigesetzt, die sich bis nach Salzburg ausbreiten könnten.

Die bisherigen weltweiten Erfahrungen mit der Wiederaufarbeitung, von Brennelementen aus Leichtwasserreaktoren sind entmutigend: Stillegungen, Unfälle und fast regelmäßige Störfälle kennzeichnen diese Anlagen. Die Wiederaufarbeitungstechnologie steckt in wesentlichen Bereichen noch in den Kinderschuhen. Dies sieht man nicht zuletzt daran, daß die DWK mit jedem neuen Genehmigungsantrag die technischen Vorgaben, grundlegend verändert. Gegen eine solche unerprobte Technologie müssen alle Vorbehalte angemeldet werden.

Die Gewinnung von Plutonium in der geplanten WAA schafft die Voraussetzungen für eine Atomwaffenproduktion. Die Plutoniumqualität, wie sie in Wackersdorf gewonnen würde, ist zur Herstellung von Atomwaffen geeignet. Auch deswegen ist die WAA ein potentielles Ziel kriegerischer Angriffe.

Die aus der Atomwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland bisher bekanntgewordenen Unregelmäßigkeiten (Meldung einer Verseuchung durch Americium erst ein halbes Jahr, nach Abschluß der Arbeiten, unzureichende Buchfüh-rung über Kernbrennstoffe und radioaktive Inventare, Bestechung, Irreführung, Nichteinhaltung von Vorschriften) demonstrieren daß die Überprüfung der Zuverlässigkeit der Betreiber nur schwer möglich ist und dadurch ein unkalkulierbares Risiko aufgrund von menschlichem Fehlverhalten begründet wird.

Die Entsorgung der radioaktiven Abfälle aus der WAA ist nicht gesichert: Die hochaktiven Abfälle sind nicht endlagerfähig verpackbar, der schwach-mittelaktive Atommüll aus der WAA kann nicht endlagerfähig konditioniert werden, wie die aufgeblähten, zum Teil aufgerissenen Fässer in den Zwischenlagern der deutschen Atomkraftwerke beweisen.